Grundlage der Gestaltung unserer Geschäftsprozesse
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Rechtsbeziehung zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden unterliegt im nationalen Rechtsverkehr der Handelsklassenverordnung und den Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen (Berliner Vereinbarungen 1956) und im internationalen Rechtsverkehr den RUCIP-Bedingungen, jeweils neueste Fassung, soweit nicht durch diese AGB anders geregelt.
I. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden. Mit der Auftragserteilung an unser Unternehmen gelten sie als anerkannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
II. Allgemeine Bestimmungen
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seines Auftrages. Der Verkäufer behält sich eine mündliche Auftragsbestätigung vor. Wir werden von unseren Lieferverpflichtungen frei, wenn wir aufgrund höherer Gewalt, allgemeiner Versorgungsschwierigkeiten, Transportstörungen, Betriebs- und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Störungen sowie deren Folgen ohne grobes Verschulden unsererseits nicht in der Lage sind, die Lieferung vorzunehmen. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner des Verkäufers ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Zahlung hat für uns spesenfreifrei zu erfolgen, vorbehaltlich abweichender Regelungen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 284 BGB.
III. Verkaufs-, Handels- und Lieferbedingungen
Maßgebendes Gewicht ist das Abgangsgewicht bzw. bei Belieferung das auf einer geeichten Waage ermittelte Gewicht. Die Gewichtsdifferenz ist zu quittieren und vom Fahrer gegenzuzeichnen. Beanstandungen und Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, bei Speisekartoffeln und Zwiebeln binnen 12 Stunden, bei Speisefrühkartoffeln binnen 6 Stunden, nach Empfang der Ware uns gegenüber geltend gemacht werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bis zu 12 Stunden nach Zugang der Beanstandung haben wir das Recht, die Begutachtung der Ware zu verlangen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, über die beanstandete Ware frei zu verfügen. Mängel geben dem Kunden einen Anspruch auf Minderung, nicht jedoch auf Wandelung, Nachlieferung oder Schadenersatz. Wir haben das Recht zur Nachlieferung, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Sämtliche Entsorgungskosten und diesbezügliche Gebühren sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Anlieferung der Ware, auf Europaletten, in Düsseldorfer Paletten, oder ähnlichen Pfandartikeln verpflichtet sich der Käufer bei Übergang der Ware für einen Ersatz des Pfandmaterials zu sorgen. Dabei wird ggf. vorausgesetzt, dass sich die Ersatzgegenstände in einem einwandfreien Zustand befinden, insbesondere hygienisch unbedenklich sind. Wir behalten das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Erfüllung aller Forderungen (Vorbehaltsware). Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Wird die Ware mit fremder Ware vermischt, erwerben wir Miteigentum. Sicherheitsübereignungen oder Verpfändungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Gegenüber nicht gewerblichen Kunden ist abweichend zu o.g. Bestimmungen folgendes maßgeblich: Die Bezahlung der Ware hat vor Ort zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Speisekartoffeln und Zwiebeln ist eine Mängelrüge binnen 96 Stunden und bei Speisefrühkartoffeln binnen 48 Stunden und nur unter Vorlage der bemängelten Ware vor Ort möglich. Als Gewährleitungsrecht kommt der Umtausch gegen mangelfrei Ware in Betracht. Falls dies nicht möglich ist, kann der Kunde Wandelung nach § 462 BGB verlangen. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
IV. Schlussbestimmungen
Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien unser Firmensitz in Heideland, OT Königshofen, Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile in Gera. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
Stand: April 2004
Hier stehen die AGB der KVP GmbH zum download bereit (pdf-Dokument, 55kB).